Instructoren
(4. bis 9. Dan)
Prüfer/innen können nur eingesetzt werden, wenn diese offiziell von der ITF-Germany bestätigt sind.
Alle bestätigten Prüfer/innen sind verpflichtet ihre Prüferstempel als Nachweis in Sportpässen und Urkunden der ITF-Germany e. V. zu verwenden.